Arbeitsrecht

Arbeitsrecht:

In unserer Kanzlei bieten wir Ihnen im Bereich des Arbeitsrechts kompetente Beratung und Hilfe: Unser Kollege Raimund Bühler unterstützt Sie dabei, möglichst bereits im Vorfeld offene und versteckte Konfliktpotenziale durch klare und unmissverständliche Regelungen auszuräumen.

Im Arbeitsrecht ist es dabei besonders wichtig, kompetente und fachanwaltliche Unterstützung zu sämtlichen Problemfeldern zu erhalten, insbesondere ab Begründung des Arbeitsverhältnisses bis zur Beendigung und der nachträglichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Bereits die Frage, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne vorliegt oder möglicherweise eine freie Mitarbeiterschaft gegeben ist, hat weitreichende Bedeutung.

Das in der Praxis größte Konfliktpotenzial liegt allerdings in der Beendigung der Arbeitsverhältnisse. Hier gilt es umfassend und sorgfältig zu prüfen, ob die ausgesprochene Kündigung arbeitsrechtlich wirksam ist. Arbeitgeber haben bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes vor Ausspruch der Kündigung eine ordnungsgemäße Sozialauswahl vorzunehmen, was oft zu Problemen führt.

Im Arbeitsrecht kann mit Hilfe eines Rechtsanwalts häufig bereits außergerichtlich oder dann im kurzfristig terminierten Gütetermin beim Arbeitsgericht eine einvernehmliche Einigung mittels eines Aufhebungsvertrages oder eines Prozessvergleiches erzielt werden. Hier gilt es, gemeinsam mit den Arbeitsvertragsparteien, die Modalitäten der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses und dabei insbesondere die Höhe einer möglichen Abfindung zu erarbeiten.

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Bei laufenden Verfahren wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren persönlichen Rechtsanwalt. Sie erreichen uns in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Geislingen unter 07331 / 9328-0

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Ihr Ansprechpartner:
Raimund Bühler

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

Telefon: 07331 / 9328-0
E-Mail: 
buehler@kanzlei-kellner.com

Tätigkeitsschwerpunkte:
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